Aufregung um die Nutzung von Google Analytics
Wieder einmal steht die kostenlose Web-Analyse Software Analytics von Google in dem Fokus der Medien.
Deutsche Datenschützer stören sich daran, dass die IP Adresse der Besucher von Webseiten gespeichert und an Google Server in den USA übermittelt wird.
Wenn die IP Adresse ein personenbezogener Datensatz ist, ist dies laut Telemediengesetz nicht erlaubt.
Gemäß der Rechtsauffassung von Google handelt es sich bei IP Adressen die dynamisch zugewiesen werden nicht um personenbezogene Daten. Ein Zusammenschluss von Landesdatenschützern sieht dies anders, da es mit einem Gerichtsbeschluss möglich ist, die dynamisch zugewiesense IP Adresse einen bestimmten Nutzer zuzuordnen. Sollten deutsche Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen, wäre der weitere Einsatz von Analytics problematisch.
Dies ist jedoch bisher noch nicht der Fall.
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30. Dezember 2009 von Peter Embscher