ICANN – Neue Regeln für Domainverlängerungen
Alle ICANN-Registrare sind verpflichtet vor Ablauf einer Domain zwei Mitteilungen an die Owner-E-Mail-Adresse des Domaininhabers zu senden. Eine E-Mail wird 1 Monat vor Ablauf, die zweite 1 Woche vor Ablauf versendet, unabhängig davon, ob die Domain zur Löschung eingetragen ist oder nicht.
Sofern sich eine Domain in Löschung befindet, ist der Registrar zudem verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach der Löschung eine E-Mail mit Hinweisen zu senden, wie eine Domain wiederhergestellt werden kann.
Die Mitteilungen werden von einer neutralen E-Mail Adresse versendet und in neutraler Form in deutscher und englischer Sprache übermittelt.
Diese Änderung betrifft sowohl generische Domains als auch die neuen TopLevelDomains.
Wichtig ist daher die Kontaktdaten stetig aktuell zu halten, damit der Domaininhaber per E-Mail erreichbar ist.
Gerne beantworten wir die Fragen zu diesen neuen Vorgehen bei Domainverlängerungen.
Die neue ERRP-Richtlinie finden Sie auf der ICANN-Webseite unter http://icann.org/en/resources/registrars/consensus-policies/errp
01. August 2013 von Peter Embscher