Urteil vom LG München zu Google Fonts
Wer auf seiner Internetseite Schriftarten von Google einsetzt, verstößt gegen den Datenschutz. Dies hat das Landgericht München entschieden. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Eine Internetseite sollte individuell gestaltet sein. Das betrifft auch die verwendete Schriftart. Einen beliebten Dienst hierfür bietet Google an – die Google Fonts. Darüber lassen sich Schriftarten in die Webseite implementieren. Über eine Schnittstelle werden die Fonts dann auf die Webseite geladen. Dabei wird aber auch die IP-Adresse des Nutzers an Google weitergegeben. Im Januar klagte ein Nutzer vor dem Landgericht München, dass die IP-Adresse bei einem Seitenaufruf an Google übertragen wurde. Das Landgericht gab dem Kläger recht. Die unerlaubte Übertragung der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers. Die Beklagte wurde zu einer Geldstrafe von 100 € verurteilt.
Zusammenfassung: Nur ein Hinweis in der Datenschutzerklärung darüber, dass Google Fonts auf einer Internetseite verwendet werden, reicht nicht aus. Bevor ein Nutzer die Webseite aufruft, muss er vorab seine Einwilligung erteilen. Auch für die Verwendung von Google Fonts.
Webseiten, die wir aktiv betreuen und bei denen Google Fonts im Einsatz waren, sind mittlerweile umgestellt. Die Schriften werden dabei direkt vom Server geladen, ohne den Umweg über den Google-Server. Somit entfällt die Schnittstelle zu Google. Es werden also keine Daten an Google weitergegeben. Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von YTPI gern zur Verfügung.
18. Oktober 2022 von Andi Hillmann
Bitte überprüfen. Danke. MfG Zepper
Ist schon erledigt, liebe Frau Zepper.