YTPI ist für das Förderprogramm go-digital zertifiziert
Schon im April diesen Jahres wurde die YTPI Internetagentur für das Förderprogramm go-digital zertifiziert. Durch diesen Schritt können wir unsere Kunden bei der digitalen Markterschließung noch besser unterstützen, denn im Rahmen des Förderprogramms go-digital gibt es beachtliche staatliche Zuschüsse für die Digitalisierung.
Unsere Projekte liegen hierbei im Modul „Digitale Markterschließung“. Gefördert wird innerhalb dieses Moduls alles, was kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen kann, neue Kunden auf digitalem Weg zu gewinnen. Häufig geht es dabei um die Entwicklung von Internetseiten und Onlineshops und Strategien für wirksames Online Marketing.
Im Zuge unserer Zertifizierung in diesem Förderprogramm mussten wir nachweisen, dass unsere Agentur über ausreichend Erfahrung in Form von erfolgreich abgeschlossenen Projekten verfügt, und auch die passenden und erfahrenen Berater Teil des festes Teams der YTPI Internetagentur sind. Da wir dies im Bewerbungsprozess nachweisen konnten, wurden wir im Zuge des Bewerbungsverfahrens vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als kompetentes Beratungsunternehmen autorisiert für kleine und mittelständische Unternehmen Projektanträge im Förderprogramm go-digital zu stellen. Das Besondere an diesem Förderprogramm ist, das sowohl die Beratung als auch die Umsetzung von Projekten mit bis zu 50% der Kosten gefördert werden. Diese Förderung kann eine Gesamtsumme von bis zu 15.000€ umfassen.
Wir als Agentur übernehmen hierbei für die geförderten Unternehmen sowohl die Antragstellung, die Abrechnung als auch das Berichtswesen der Projekte.
Welche Unternehmen können im Förderprogramm go-digital gefördert werden?
Das Förderprogramm go-digital unterstützt in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft. Diese Unternehmen dürfen nicht mehr als 100 Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter haben und deren Jahresbilanzsumme darf höchstens 20 Millionen Euro betragen. Des Weiteren muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis Verordnung vorliegen und das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Start-Ups und sehr junge Unternehmen können nur gefördert werden, wenn eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit schon durch entsprechende Umsätze bestätigt ist. Alle diese Angaben werden in der Antragstellung sorgfältig überprüft und müssen nachgewiesen werden.
Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm go-digital ab?
Kommen Sie bei Interesse zur Nutzung des Förderprogramms go-digital auf uns zu und lassen Sie sich von uns beraten. Gemeinsam prüfen wir, ob für Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen eine Förderfähigkeit vorliegt. Wenn wir uns über eine Zusammenarbeit einig sind, stellen wir einen Antrag auf Projektförderung. Dieser beinhaltet einen Beratervertrag, inklusive der benötigten Beratungstage, das Honorar und die Eigenbeteiligung des zu fördernden Unternehmens.
Der Vertrag wird erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids gültig und erst dann kann auch mit dem Projekt begonnen werden. So besteht für beide Seiten vor Beginn des Projekt Klarheit in Bezug auf Kosten und die Förderungszusage.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/Foerdermodell/foerdermodell.html
05. Oktober 2020 von Peter Embscher