‹ Zurück zum Blog
Barrierefreie Webseiten & das BFSG-Gesetz | YTPI Internetagentur Barrierefreie Webseiten & das BFSG-Gesetz | YTPI Internetagentur

Barrierefreie Webseiten im Zeitalter der Digitalisierung: Das Gesetz zur Inklusion im Online-Bereich

Barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseiten sind in unserer modernen digitalen Gesellschaft zu unverzichtbaren Schnittstellen für Informationen, Dienstleistungen und Einkäufe geworden. Doch haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob Ihre Webseite wirklich für alle Menschen zugänglich ist? Die Einführung des neuen Gesetzes zur Barrierefreiheit von Webseiten, welches ab Juni 2025 in Kraft tritt, lenkt die Aufmerksamkeit verstärkt auf dieses essenzielle Thema.

 

Was verbirgt sich hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein bedeutender Meilenstein in der digitalen Gesetzgebung. Es hat das klare Ziel, sicherzustellen, dass barrierefreie Webseiten für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dieses Gesetz reagiert auf die wachsende Relevanz des Internets im Alltag und garantiert, dass niemand aufgrund von Hindernissen ausgeschlossen wird.

 

Wer ist von der Regelung für barrierefreie Webseiten betroffen?

Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die auf ihren Webseiten Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Banken, Anbieter von Personenbeförderungsdiensten und Mediendienste fallen unter diese Kategorie. Auch Unternehmen im Online-Handel sowie jene, die Terminbuchungen über ihre Webseiten ermöglichen, werden vom BFSG erfasst. Beachtenswert ist jedoch eine Ausnahmeregelung: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro werden teilweise von den Vorgaben ausgenommen.

 

Welche Schritte sind zu unternehmen?

Um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen und eine barrierefreie Webseite zu gewährleisten, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Alternative Texte für Bilder: Bilder sollten mit präzisen Beschreibungen versehen werden, um auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine umfassende Wahrnehmung zu ermöglichen.
  2. Klar erkennbare Farbkontraste: Eine gute Lesbarkeit von Texten ist unabdingbar. Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend deutlich ist.
  3. Verständliche Sprache: Nutzen Sie klare und verständliche Formulierungen, damit Informationen für alle Nutzerinnen und Nutzer leicht zugänglich sind.
  4. Benutzerfreundliche Navigation: Eine übersichtliche und leicht verständliche Navigation unterstützt alle Nutzenden dabei, sich problemlos auf Ihrer Webseite zurechtzufinden.
  5. Anpassungsmöglichkeiten: Bieten Sie Optionen zur individuellen Anpassung von Schriftgrößen und Kontrasten an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

 

Barrierefreie Webseite gestalten mit unserer Unterstützung

Unsere Internetagentur steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den Anforderungen des BFSG entspricht. Wir haben bereits erfolgreich Referenzprojekte umgesetzt, wie die barrierefreie Webseite von Hannover 96. Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, nicht nur gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch die Reichweite und Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite zu erhöhen.

 

Barrierefreie Webseiten Beispiel Hannover 96

 

Barrierefreie Webseiten als Schlüssel zu verbesserter Nutzerzufriedenheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift. Es markiert einen bedeutsamen Fortschritt in Richtung einer digitalen Welt, die inklusiv und frei von Barrieren ist. Durch die Implementierung einer barrierefreien Website signalisieren Sie nicht nur Ihr Engagement für gesellschaftliche Verantwortung, sondern eröffnen gleichzeitig vielfältige Möglichkeiten, von einer breiteren Zielgruppe erkannt und geschätzt zu werden. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, sondern vor allem darum, die Nutzererfahrung auf Ihrer Webseite nachhaltig zu optimieren.

Betriebsferien

Wir gehen ab dem 23.12.2023 in die Betriebsferien. Ab dem 02.01.2024 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt.

Wir wünschen Ihnen angenehme Feiertage und einen guten und vor allem gesunden Start ins neue Jahr!

In dringenden Fällen erreichen Sie uns via E-Mail unter .